Kinder- und Jugendschutzkonzept

Kinder- und Jugendschutzkonzept

 

  1. Präambel

 

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die DJK Viktoria Buchheim oberste Priorität. Als Sportverein tragen wir eine besondere Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten jungen Menschen. Wir setzen uns aktiv dafür ein, ein sicheres, respektvolles und förderndes Umfeld zu schaffen, in dem sich Kinder und Jugendliche frei entfalten können.

 

Dieses Schutzkonzept dient der Prävention von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, sowie der klaren Regelung von Verhaltensstandards und Handlungsabläufen im Verdachtsfall.

 

  1. Ziele des Schutzkonzeptes

 

* Schutz aller Kinder und Jugendlichen vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt

* Sensibilisierung aller Vereinsmitglieder für das Thema Kinderschutz

* Stärkung der Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen

* Schaffung von Transparenz und Handlungssicherheit

* Förderung einer Kultur des Hinsehens und Handelns

 

  1. Geltungsbereich

 

Dieses Konzept gilt für:

 

* alle Trainerinnen und Trainer

* Betreuerinnen und Betreuer

* Übungsleiterinnen und Übungsleiter

* ehrenamtlich Tätige

* Vorstandsmitglieder

* externe Dienstleister im Auftrag des Vereins

 

  1. Verhaltenskodex

 

Alle im Verein Tätigen verpflichten sich zu folgendem Verhaltenskodex:

 

4.1 Umgang mit Nähe und Distanz

 

* Körperkontakt erfolgt ausschließlich situationsangemessen (z. B. Hilfestellung im Training)

* Intimsphäre wird jederzeit respektiert

* Einzeltrainings finden möglichst transparent statt (z. B. mit offenen Türen oder in Anwesenheit Dritter)

 

4.2 Kommunikation

 

* Wertschätzender und respektvoller Umgangston

* Keine diskriminierenden, beleidigenden oder sexualisierten Äußerungen

* Kommunikation über soziale Medien erfolgt transparent und möglichst über offizielle Kanäle

 

4.3 Umkleide- und Duschsituationen

 

* Betreuungspersonen betreten Umkleiden nur bei Notwendigkeit

* Geschlechtertrennung wird beachtet

* Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen wird gewahrt

 

4.4 Fahrten und Übernachtungen

 

* Klare Regeln und Transparenz bei Fahrgemeinschaften

* Möglichst Betreuung durch mehrere Personen

* Getrennte Schlafbereiche für Betreuer und Teilnehmende

 

  1. Präventionsmaßnahmen

 

5.1 Auswahl von Personal / Trainern*innen / Ehrenamtler*innen

 

* Sorgfältige Auswahl aller Mitarbeitenden

* Verpflichtende Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für alle Trainerinnen und Trainer, bevor sie eine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen im Verein aufnehmen dürfen

* Regelmäßige Überprüfung bzw. Aktualisierung der Führungszeugnisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben

* Unterzeichnung des Verhaltenskodex

* Persönliches Vorstellungsgespräch beim Jugendvorstand

 

5.2 Schulung und Sensibilisierung

 

* Regelmäßige Fortbildungen zum Thema Kinderschutz

* Information neuer Mitglieder über das Schutzkonzept

 

5.3 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

* Kinder und Jugendliche werden ermutigt, ihre Meinung zu äußern

* Beschwerdemöglichkeiten werden transparent gemacht

 

  1. Beschwerde- und Meldewege

 

Der Verein stellt sicher, dass Verdachtsfälle oder Beschwerden ernst genommen und vertraulich behandelt werden.

 

6.1 Ansprechpartner im Verein

 

* Kinderschutzbeauftragte/r (Michael Oswald Jugendleiter / +49 163 4700913)

* Vorstand (Andre Peffgen +49 1573 4351653  / Ivan Mrkalj 0151 67 21 92 72)
* Geistliche Betreuung (Wolfgang Obermann / +49 160 91003554 )

 

6.2 Externe Anlaufstellen

 

* Jugendamt

* Beratungsstellen für Kinderschutz

* Hilfetelefon (z. B. 0800 111 0550)

 

  1. Handlungsleitfaden im Verdachtsfall

 

  1. Ruhe bewahren
  2. Aussagen ernst nehmen
  3. Keine eigenen Ermittlungen durchführen
  4. Dokumentation des Vorfalls
  5. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ansprechperson
  6. Hinzuziehen externer Fachstellen

 

Der Schutz des betroffenen Kindes steht immer an erster Stelle.

 

  1. Datenschutz

 

Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Der Schutz personenbezogener Daten wird gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen sichergestellt.

 

  1. Umsetzung und Weiterentwicklung

 

Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Rückmeldungen aus dem Verein werden aktiv einbezogen.

 

  1. Inkrafttreten

 

Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept tritt mit Beschluss des Vorstands in Kraft.

 

Datum: 01.01.2026

 

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